Nachverfolgung
Den Eckpunkt der Lebensmittelsicherheit und der Nachverfolgung der Lebensmittelsicherheit bildet die im Übrigen immer striktere Lebensmittelregelung der Europäischen Union. Heute legen schon mehrere Verordnungen und zahlreiche unabhängige Standards und Systeme der Lebensmittelindustrie die sich auf die Lebensmittelsicherheit, die Hygiene und die Nachverfolgung beziehenden Mindestvorschriften fest. Die allgemeinen rechtlichen Erwartungen werden durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen für die Lebensmittelsicherheit geregelt, die die EU ab dem 1. Januar 2005 allen Lebensmittelproduzenten die Mindestanforderungen obligatorisch vorschreibt. In seinen Produkten legt Fornetti großes Gewicht auf die Nachverfolgung, was nicht nur die von der erwähnten obigen Rechtsvorschrift vorgeschriebene Konformität bedeutet, sondern gleichermaßen die Erfüllung der weiteren Anforderungen der ausgebauten und betriebenen Lebensmittel-Sicherheitssysteme. Bei unserem Unternehmen endet die Qualitätssicherung nicht bei dem Einfrieren der Produkte und bei dem Beladen der Lieferfahrzeuge, sondern die strikte Regelung verfolgt die restlose Einhaltung der Gefrierkette bis zu dem Moment, in dem das Produkt zum Verbraucher gelangt. All das sichert die Möglichkeit und die exakte Lösung in Bezug darauf, dass bei den Partnern des Unternehmens eventuell entstehende, sich auf konkrete Produkte beziehende Reklamationssachen effizienter und eindeutig identifizierbar behandelt werden können. |
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